Ich begleite sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Und dies sowohl als Gläubiger, als auch als Schuldner.

Eine Insolvenz kann oft durch rechtzeitiges Eingreifen und zeitnahes reagieren vermieden werden. Oftmals macht das zu lange warten eine Insolvenz erst unausweichlich, um die Regulierung und Schuldenbefreiung zu erreichen.

Ich bin zudem „geeignete Stelle“ i.S.d. § 305 InsO und kann die notwendige außergerichtliche Schuldenbereinigung für Sie durchführen.

Zudem berate ich Sie gerne auch bei Fragen in laufenden Insolvenzverfahren. Dies startet im sogenannten Eröffnungsverfahren und geht mit der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren weiter.

Auch bei Fragen bezüglich einer Bestellung eines sogenannten vorläufigen Insolvenzverwalters stehe ich Ihnen zur Verfügung. Da ich selber sowohl vorläufiger, als auch endgültiger Insolvenzverwalter war, habe ich die entsprechende Erfahrung, um angemessen zu reagieren.

Wussten Sie, dass Sie aufgrund eines sogenannten Tabellenauszuges wie aus einem Urteil vollstrecken können?!? Es lohnt sich, genau hinzuschauen. Unter Umständen hat eine Privatperson gar keine Restschuldbefreiung erlangt. In einem solchen Fall können Sie weiterhin vollstrecken.